Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Händel-Festspiele
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Stiftung Händel-Haus und den Käufern von Eintrittskarten der Händel-Festspiele. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen der Händel-Festspiele Halle (Saale). Durch den Kauf einer Eintrittskarte der Händel-Festspiele kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und der Stiftung Händel-Haus zustande, gleichgültig bei welchem Kartenbüro die Eintrittskarte erworben wurde. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und die Stiftung Händel-Haus schließen mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.
(2) Das Programm der Händel-Festspiele enthält Veranstaltungen der Stiftung Händel-Haus sowie Veranstaltungen von Fremdveranstaltern, die im Rahmen der Händel-Festspiele stattfinden. Die Stiftung Händel-Haus ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen Dritter nicht verantwortlich und haftbar. Veranstaltungen von Fremdveranstaltern werden entsprechend in den Veröffentlichungen der Händel-Festspiele ausgewiesen. Für die Veranstaltungen der Fremdveranstalter gelten die Preise und AGB des Fremdveranstalters.
§ 2 Spielplan, Anfangszeiten, Ticketpreise
Der Spielplan mit den Anfangszeiten sowie die Ticketpreise werden auf der Website und durch Publikationen der Stiftung Händel-Haus veröffentlicht. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter.
§ 3 Ticketverkauf
(1) Der Ticketverkauf beginnt in aller Regel im Vorjahr der jeweiligen Händel-Festspiele und wird in der Programmvorschau und auf der Homepage der Stiftung Händel-Haus öffentlich bekannt gegeben. Der Ticketvertrieb erfolgt über CTS EVENTIM AG & Co. KGaA (nachfolgend CTS EVENTIM genannt). Tickets können über sämtliche CTS EVENTIM -Vorverkaufsstellen erworben werden. CTS EVENTIM bzw. die angeschlossenen Vorverkaufsstellen erbringen eine Vermittlungsleistung zwischen dem Veranstalter Stiftung Händel-Haus und den Ticketkunden. In diesem Zusammenhang können die Vorverkaufsstellen für von ihnen erbrachte Leistungen unterschiedliche und zusätzliche Gebühren, Versandkosten u.ä. gegenüber dem Ticketkunden erheben. Dabei kann ein höherer Betrag als der auf dem Ticket ausgewiesene Ticketpreis in Rechnung gestellt werden. Es gelten dabei die Gebührenlisten sowie die jeweiligen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vorverkaufsstelle.
(2) Die Stiftung Händel-Haus haftet nicht für die Preise kommerzieller Anbieter bzw. Reiseveranstalter.
(3) Der Online-Verkauf erfolgt über die Software von CTS EVENTIM. Hier können zusätzliche Gebühren und Versandkosten durch den Anbieter erhoben werden. Grundsätzlich gilt: Die Websites der Stiftung Händel-Haus / Händel-Festspiele Halle (Saale) enthalten kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Besucher.
(4) Reiseveranstalter haben die Möglichkeit, bei der Stiftung Händel-Haus Optionsbuchungen schriftlich vorzunehmen. Details über Optionsbuchungen regelt ein eigenständiger Vertrag.
(5) Für ausgewählte Veranstaltungen werden gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises für Kinder, Schüler, Studenten und Inhaber des Halle-Passes ermäßigte Tickets angeboten. Dies gilt nicht für Tickets in der ersten Preiskategorie aller Veranstaltungen, für Exkursionen, für Benefizkonzerte, für Open-Air-Veranstaltungen in der Galgenbergschlucht (Ausnahme Familienticket zum Abschlusskonzert), Bustransfers sowie Fremdveranstaltungen. Ermäßigte Tickets sind nur in Verbindung mit einem Berechtigungsnachweis gültig. Die Nachweiserbringung kann auch gefordert werden in Zusammenhang mit der Ticketkontrolle, um die Zugangsberechtigung zur Veranstaltung zu kontrollieren. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Ticketpreis nachzuentrichten. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Stiftung Händel-Haus von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt zur Veranstaltung verwehren. Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen.
(6) Im Vorfeld und während der Händel-Festspiele können im Gästebüro der Stiftung Händel-Haus Tickets käuflich erworben werden. Für kostenfreie Veranstaltungen können keine Reservierungen vorgenommen werden.
(7) Die Tages- und Abendkassen an den jeweiligen Spielstätten werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Der Verkauf ermäßigter Tickets sowie Reservierungen an den Tages-/ Abendkassen sind nicht möglich.
(8) Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist ohne vorherige Zustimmung der Stiftung Händel-Haus unzulässig. Die Stiftung Händel-Haus behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. Dies gilt nicht für Besteller ohne Gewinnerzielungsabsicht bzw. für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Tickets umfasst.
(9) Die Stiftung Händel-Haus haftet nicht für die Gültigkeit der Tickets anderer Ticketanbieter oder deren Leistungen und Preise.
§ 4 Ticketrücknahme und -umtausch
(1) Die Rücknahme oder ein Umtausch gekaufter Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Erstattung des Ticketpreises oder die Aushändigung von Ersatztickets bei Verlust der Originaltickets ist ausgeschlossen.
(2) Änderungen der Besetzung, des Programms oder der Spielstätte sind nicht beabsichtigt. Die Stiftung Händel-Haus behält sich dennoch Termin-, Programm-, Besetzungs- und Spielstättenänderungen sowie Veränderungen der Ticketpreise vor. Sie berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Tickets. Bei wesentlichen Programmänderungen werden die Besucher vorab durch die Stiftung Händel-Haus informiert, ihre Tickets vor der vorgesehenen Veranstaltung bei der Stiftung Händel-Haus zurückgeben zu können und dabei den Ticketpreis abzgl. von Gebühren erstattet zu bekommen. Nachdem eine Veranstaltung stattgefunden hat, wird die Rückgabe der Tickets mit Erstattung der Ticketkosten ausgeschlossen. Wesentliche Programmänderungen liegen vor,
- wenn in einem Festkonzert ein besonders berühmter Künstler oder Ensemble, der/das im Titel des Festkonzertes genannt wird, ausgewechselt wird
- wenn in einem Programm derjenige Programmteil ausgetauscht wird, der das Programm zeitlich über die Hälfte dominiert.
(3) Fällt eine Veranstaltung gänzlich aus, wird dem Kunden der Ticketpreis ausschließlich und erst nach Rückgabe des originalen Tickets erstattet. Gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühr und andere Gebühren) werden nicht zurückerstattet. Erhebt eine Ticket-Vorverkaufsstelle weitere Gebühren im eigenen Namen, so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB der jeweiligen Vorverkaufsstelle. Die Stiftung Händel-Haus informiert auf ihrer Homepage, in welcher Form der Ticketkunde seinen Erstattungsanspruch anmelden kann und wie die Ticketerstattung erfolgt. Eine Veranstaltung kann u.a. bei höherer Gewalt nicht stattfinden, die die Stiftung Händel-Haus nicht zu vertreten hat. Als höhere Gewalt gilt u.a. auch der Ausbruch bzw. das Vorhandensein einer Pandemie, wodurch die Durchführung der Veranstaltung(en) nicht möglich ist.
(4) Bei Unterbrechungen von Veranstaltungen (z.B. witterungsbedingt) besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Rückerstattung des Ticket-Kaufpreises. Falls die Veranstaltung unwiderruflich abgebrochen werden muss, die die Stiftung Händel-Haus nicht zu vertreten hat, wird der Ticketpreis nur dann zurückerstattet, wenn bis zum Zeitpunkt des endgültigen Abbruchs nicht mindestens die Hälfte der Veranstaltung planmäßig stattfinden konnte. In diesem Fall kann die Erstattung des Ticketpreises (exklusive Gebühren) bei Rückgabe des Originaltickets nur innerhalb von 3 Wochen bei der Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der das Ticket erworben wurde. Nach Ablauf der genannten Frist verfällt der Anspruch auf Erstattung.
(5) Kosten und Schäden sowie sonstige Ansprüche in Zusammenhang mit ausgefallenen oder abgesagten Veranstaltungen der Händel-Festspiele Halle (Saale), die über den Ticketpreis hinausgehen, insbesondere Aufwendungen, die der Kunde auf die Teilnahme der Veranstaltung vorgenommen hat, werden nicht erstattet und sind ausgeschlossen. Dies betrifft auch kostenfreie Veranstaltungen.
(6) In den niedrigen Preiskategorien muss insbesondere in Kirchen und historischen Gebäuden mit teilweise erheblichen Sicht- und Hörbehinderungen gerechnet werden. Beim Kauf entsprechender Tickets berechtigt dies im Nachhinein nicht, den gesamten oder einen Teil des Ticketpreises zurückerstattet zu bekommen.
(7) Sollte die Stiftung Händel-Haus oder ein von ihr Bevollmächtigter vom Hausrecht Gebrauch machen und einen Besucher von einer Veranstaltung ausschließen müssen, weil er Anweisungen des Hauspersonals nicht Folge leistete und/oder durch unzumutbares Verhalten für andere Konzertbesucher die Veranstaltung störte, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Schäden.
§ 5 Einlasskontrolle und Hausrecht
(1) Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst durchgeführt werden.
(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zur Annahme besteht, dass in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird, und/oder wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
(3) Es ist nicht zulässig einen anderen als den auf dem Ticket angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben oder der Besucher aus der Vorstellung verwiesen werden. Dies gilt ebenso für Besucher, die ein Ticket zum ermäßigten Preis erworben haben und nicht nachweisen können, dass sie zu einer Personengruppe gehören, für die ermäßigte Ticketpreise angeboten werden.
(4) Mobiltelefone und elektronische Geräte müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein.
(5) Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Gefahrensituationen.
§ 6 Verspäteter Einlass / Vorzeitiges Verlassen
(1) Nach Beginn der Vorstellung können verspätete Besucher erst in einer künstlerisch geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wenn keine geeignete Pause vorhanden ist, besteht kein Anspruch, in den Zuschauerraum eingelassen zu werden. In diesen Fällen hat der Besucher keinen Anspruch, den gesamten oder einen Teil des Ticketpreises zurückerstattet zu bekommen.
(2) Das Ticket verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes seine Gültigkeit.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, insbesondere Film-, Videoaufnahmen oder Fotografieren bei den Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung können die Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt werden, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahme zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzpflichten auslösen und zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Vorstellungs- bzw. Konzertbesuch führen.
(2) Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb des Tickets damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
(3) Mögliche Beeinträchtigungen durch genehmigte Bild- und/oder Tonaufnahmen berechtigen nicht zur Ticketrückgabe oder zur teilweisen oder vollständigen Erstattung des Ticketpreises.
§ 8 Haftung
(1) Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten der Händel-Festspiele erleidet, haftet die Stiftung Händel-Haus, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
(2) Bei Open-Air-Veranstaltungen, insbesondere die Konzerte in der Galgenbergschlucht, finden in der Natur und an Orten mit teilweise altem Baumbestand statt. Für Schäden, die hierdurch, insbesondere durch herabfallende Äste etc. entstehen, wird die Haftung der Stiftung Händel-Haus für Personen- und Sachschäden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 10 Datenschutzbestimmungen
Der Besucher willigt ein, dass seine personenbezogenen Bestelldaten für Tickets bzw. für die Zusendung von Programminformationen der Händel-Festspiele zu Kundenbetreuungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Unter Kundenbetreuungsdaten werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen. Hiermit wird der Kunde darüber informiert, dass er diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen kann. Die Stiftung Händel-Haus versichert, dass datenschutzrechtliche Belange ohne Einschränkungen gewährleistet werden und keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt.
§ 11 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung angeboten werden, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerspruchsrecht.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Halle (Saale).
§ 13 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 14 Haftung
Jegliche Haftung der Stiftung Händel-Haus im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
§ 15 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Händel-Festspiele 2024 gelten ab dem 15. November 2023. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Händel-Haus gelten fort, sofern die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen hiervon nicht abweichen.