Händels Hausregeln

Besucherordnung für die Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus in Halle (Saale)


Allgemeines

Eintrittskarten gelten für den einmaligen Eintritt und sind nicht übertragbar. Sie verlieren ihre Gültigkeit bei Verlassen des Museums. Der Besucher ist verpflichtet, die Eintrittskarte bis zur Beendigung seines Besuches aufzubewahren. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher die vorliegende Besucherordnung an. Die Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus müssen spätestens bis zum Ende der gültigen Öffnungszeit verlassen werden. Notausgänge dürfen nur in Notfällen benutzt werden.

Garderobe

Wir bitten Sie, vor Eintritt in die Ausstellungsräumlichkeiten sperrige Gegenstände, Schirme, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), Rucksäcke, Einkaufstaschen usw. sowie Mäntel und Jacken in die dafür vorgesehenen Schließfächer einzuschließen. Im Zweifelsfall entscheidet das Aufsichtspersonal darüber, was Sie mitnehmen dürfen. Für das Ablegen von Kleidung und Taschen stehen Schließfächer im Bereich der Besucher-WC zur Verfügung. Für die Sicherheit der Schließfächer übernimmt das Museum keine Gewähr. Die Aufbewahrung der Garderobe erfolgt unentgeltlich. Für Wertgegenstände, die sich in den abgegebenen Gegenständen oder in der abgegebenen Garderobe befinden, wird eine Haftung seitens der Stiftung Händel-Haus ausgeschlossen.

Aufsichtspersonal

Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, die Eintrittskarten der Besucher zu überprüfen und Anweisungen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Besuchern zu erteilen. Werden die Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden. Besucher, die sich wiederholt nicht an die Besucherordnung und/oder nicht an die Weisungen des Aufsichtspersonals halten, kann ein Hausverbot erteilt werden. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Fotografieren in den Ausstellungen

Fotografieren und Filmen ist in den Ausstellungsräumen der Dauerausstellungen nur ohne Blitz erlaubt. Aus Gründen des Urheberrechts ist das Fotografieren und Filmen in den Sonderausstellungen nicht erlaubt. Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft und nur mit Genehmigung der Direktion der Stiftung Händel-Haus bzw. der Museumsleitung erteilt.

Rauchverbot

Es besteht generelles Rauchverbot in Räumen der Stiftung Händel-Haus. Der Umgang mit Feuer und offenen Licht ist verboten.

Verzehr von Speisen und Getränken

Der Verzehr von Speisen oder Getränken ist nur im Eingangsfoyer und im Serenadenhof, nicht aber in den Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus erlaubt.

Tiere

Tiere dürfen nicht in Gebäude der Stiftung Händel-Haus.

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Die Besucher sollten sich in den Ausstellungsräumlichkeiten so verhalten, dass andere Besucher nicht gestört werden. Kindern unter zehn Jahren kann der Besuch der Ausstellungen der Stiftung Händel-Haus nur in Begleitung Erwachsener gestattet werden. Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung verantwortlich. Es ist nicht gestattet, Ausstellungsgegenstände (mit Ausnahme der Ausstellungsgegenstände, bei denen explizit auf eine Nutzung hingewiesen wird), Vitrinen und Erläuterungstafeln zu berühren, zu beschädigen oder zu verunreinigen. Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Eltern haften für ihre Kinder. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarmanlage.

Besuchergruppen

Es werden kostenfreie Audio-Führungen angeboten, die nach Möglichkeit angemeldet werden sollten. Für eine fachkundige persönliche Führung von Gruppen ist eine vorherige schriftliche oder telefonische Anmeldung erforderlich. Für persönliche Führungen durch die Dauerausstellungen wird neben dem Eintrittspreis ein zusätzliches Entgelt erhoben. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer (0345) 500 90 – 219. Es besteht kein Anspruch auf eine Führung, die nicht zuvor schriftlich vereinbart wurde.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten

Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten können in den Publikationen der Stiftung Händel-Haus sowie an der Kasse eingesehen werden. Besondere Öffnungszeiten (z.B. an Feiertagen) erfahren Sie über die Telefonzentrale (0345) 500 90 – 0 oder auf der Homepage der Stiftung Händel-Haus.

Haftung

Die Stiftung Händel-Haus haftet nicht für Schäden, die Besucher in den Ausstellungsräumen entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Stiftung Händel-Haus zu vertreten sind.

Hinweise, Beschwerden, Fundsachen

Hinweise, Wünsche und Stellungnahmen zu den von der Stiftung Händel-Haus gezeigten Ausstellungen und den Besucherservice-Einrichtungen können in das an der Kasse ausliegende Gästebuch eingetragen werden. Wir bitten darum, Beschwerden direkt der Museumsleitung zuzuleiten. Fundsachen nehmen das Kassen- oder Aufsichtspersonal entgegen. Nachfragen zu Fundsachen sind an die Direktion der Stiftung Händel-Haus zu richten.

 

Die Besucherordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Clemens Birnbaum
Direktor Stiftung Händel-Haus