Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Händel-Festspiele 2026
Stand: 12.12.2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Festspielbesuchern und der Stiftung Händel-Haus als Veranstalterin der Händel-Festspiele Halle (Saale). Sie gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt die Stiftung Händel-Haus nicht an. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Durch den Kauf einer Eintrittskarte für Veranstaltungen der Händel-Festspiele kommt zwischen dem Käufer und der Stiftung Händel-Haus ein Vertrag zustande, gleichgültig bei welcher Vorverkaufsstelle die Eintrittskarte erworben wurde
(2) Das Programm der Händel-Festspiele enthält Veranstaltungen der Stiftung Händel-Haus sowie Veranstaltungen von Fremdveranstaltern, die im Rahmen der Händel-Festspiele stattfinden. Die Stiftung Händel-Haus ist für die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen Dritter nicht verantwortlich und haftbar. Veranstaltungen von Fremdveranstaltern werden entsprechend in den Veröffentlichungen der Händel-Festspiele ausgewiesen. Für die Veranstaltungen der Fremdveranstalter gelten die Preise und AGB des Fremdveranstalters.
§ 2 Spielplan, Anfangszeiten, Ticketpreise
Der Spielplan mit den Anfangszeiten sowie die Ticketpreise werden auf der Website und durch Publikationen der Stiftung Händel-Haus veröffentlicht. Angaben in der Presse haben keinen bindenden Charakter.
§ 3 Ticketverkauf
(1) Der offizielle Ticketvorverkauf für die Händel-Festspiele 2026 beginnt am 14. Januar 2026 und wird in der Programmvorschau und auf der Homepage der Stiftung Händel-Haus öffentlich bekannt gegeben. Der Ticketvertrieb erfolgt über den Veranstalter Stiftung Händel-Haus.
Die angeschlossenen Vorverkaufsstellen erbringen eine Vermittlungsleistung zwischen dem Veranstalter und den Kunden. In diesem Zusammenhang können die Vorverkaufsstellen für von ihnen erbrachte Leistungen unterschiedliche Gebühren gegenüber den Kunden erheben. Es gelten dabei die Gebührenlisten der jeweiligen Vorverkaufsstelle. Beim Kauf über die Website des Veranstalters Stiftung Händel-Haus sowie an der Museumskasse und im Gästebüro des Händel-Hauses fallen keine weiteren Gebühren an.
(2) Die Stiftung Händel-Haus haftet nicht für die Preise kommerzieller Anbieter bzw. Reiseveranstalter.
(3) Der Online-Verkauf erfolgt über die Software von Tixly unter www.haendelfestspiele-halle.de als Print@Home-Ticket. Die Tickets sind sowohl als Ausdruck als auch digital gespeichert auf dem Handy gültig.
(4) Reiseveranstalter haben die Möglichkeit, bei der Stiftung Händel-Haus Optionsbuchungen schriftlich vorzunehmen. Details über Optionsbuchungen regelt ein eigenständiger Vertrag.
(5) Für alle Opern, Oratorien und Konzerte, bei denen die Stiftung Händel-Haus Veranstalter ist, bieten wird 50 % Rabatt in allen Preisklassen für folgende Gruppen bei Vorlage entsprechender Ausweise: Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BufDi) absolvieren. Dies gilt ebenso für Inhaber des Halle- Passes und Menschen mit Schwerbehindertenausweis. Begleitpersonen haben Anspruch auf einen kostenfreien Platz. Rollstuhlfahrer und Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen B werden gebeten, schriftlich bei der Stiftung Händel-Haus zu bestellen. Für die Veranstaltungen in der Oper Halle gelten die Ermäßigungen der Oper. Für die Veranstaltungen der Kategorien Händel NOW, Händel NEXT und Händel LAB gibt es keine Ermäßigungen. Ausnahme ist die Veranstaltung BRIDGES (VA 77): Hier beträgt der ermäßigte Eintritt für Kinder bis 14 Jahre 10 €. Die Ermäßigungen werden nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises gewährt. Die Nachweiserbringung kann auch gefordert werden in Zusammenhang mit der Ticketkontrolle, um die Zugangsberechtigung zur Veranstaltung zu kontrollieren. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Ticketpreis nachzuentrichten. Sollte dies nicht erfolgen, kann die Stiftung Händel-Haus von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zutritt zur Veranstaltung verwehren. Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen.
(6) Für kostenfreie Veranstaltungen können keine Reservierungen vorgenommen werden.
(7) Die Tages- und Abendkassen an den jeweiligen Spielstätten werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung geöffnet. Reservierungen an den Abendkassen sind nicht möglich.
(8) Der gewerbsmäßige und kommerzielle Weiterverkauf von Tickets ist ohne vorherige Zustimmung der Stiftung Händel-Haus unzulässig. Die Stiftung Händel-Haus behält sich bei Zuwiderhandlung rechtliche Schritte vor. Dies gilt nicht für Besteller ohne Gewinnerzielungsabsicht bzw. für Besteller, deren Geschäftsbetrieb auch den Weiterverkauf oder die Vermittlung von Tickets umfasst.
(9) Die Stiftung Händel-Haus haftet nicht für die Gültigkeit der Tickets anderer Ticketanbieter oder deren Leistungen und Preise.
§ 4 Gutscheinverkauf
(1) Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten der Händel-Festspiele können in Höhe einer frei wählbaren Summe (mindestens 5 €) erworben werden. Sie sind von der Barauszahlung ausgeschlossen. Gutscheine können nur an den Kassen und im Onlineverkauf der Händel-Festspiele, nicht aber an den Vorverkaufsstellen, eingelöst werden.
(2) Gutscheine sind ab Kaufdatum für 3 Jahre gültig.
(3) Für verlorene Gutscheine kann kein Ersatz gewährt werden.
§ 5 Ticketrücknahme und -umtausch
(1) Die Rücknahme oder ein Umtausch gekaufter Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Erstattung des Ticketpreises ist ausgeschlossen.
(2) Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von gekauften Eintrittskarten oder eine Erstattung von verlorenen Eintrittskarten sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen grundsätzlich ausgeschlossen. Änderungen von Programmen, Besetzungen, Terminen und Spielstätten bleiben grundsätzlich vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Bei Abbruch einer Veranstaltung, dessen Grunde nicht die Stiftung Händel-Haus zu vertreten hat und die bis zur planmäßigen Hälfte durchgeführt wurde, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Lediglich bei Veranstaltungen, die weniger als zur planmäßigen Hälfte durchgeführt wurden, sowie bei genereller Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Originaltickets der Kaufpreis (Kartenpreis exkl. Vorverkaufsgebühren oder/und anderer Gebühren) erstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in allen aufgeführten Punkten ausgeschlossen. Bei Unterbrechungen von Veranstaltungen (z. B. witterungsbedingt) besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Rückerstattung des Ticket-Kaufpreises.
(3) Fällt eine Veranstaltung gänzlich aus, wird dem Kunden der Kaufpreis (Kartenpreis exkl. Vorverkaufsgebühren oder/und anderer Gebühren) erstattet. Erhebt eine Ticket-Vorverkaufsstelle weitere Gebühren im eigenen Namen, so richtet sich deren Rückerstattung nach den AGB der jeweiligen Vorverkaufsstelle. Die Stiftung Händel-Haus informiert auf ihrer Homepage, in welcher Form der Ticketkunde seinen Erstattungsanspruch anmelden kann und wie die Ticketerstattung erfolgt. Eine Veranstaltung kann u. a. bei höherer Gewalt nicht stattfinden, die die Stiftung Händel-Haus nicht zu vertreten hat. Als höhere Gewalt gilt u. a. auch der Ausbruch bzw. das Vorhandensein einer Pandemie, wodurch die Durchführung der Veranstaltung(en) nicht möglich ist.
(4) Kosten und Schäden sowie sonstige Ansprüche in Zusammenhang mit ausgefallenen oder abgesagten Veranstaltungen der Händel-Festspiele Halle (Saale), die über den Ticketpreis hinausgehen, insbesondere Aufwendungen, die der Kunde auf die Teilnahme der Veranstaltung vorgenommen hat, werden nicht erstattet und sind ausgeschlossen. Dies betrifft auch kostenfreie Veranstaltungen.
(5) In den niedrigen Preiskategorien muss insbesondere in Kirchen und historischen Gebäuden mit teilweise erheblichen Sicht- und Hörbehinderungen gerechnet werden. Beim Kauf entsprechender Tickets berechtigt dies im Nachhinein nicht, den gesamten oder einen Teil des Ticketpreises erstattet zu bekommen.
(6) Sollte die Stiftung Händel-Haus oder ein von ihr Bevollmächtigter vom Hausrecht Gebrauch machen und einen Besucher von einer Veranstaltung ausschließen müssen, weil er Anweisungen des Hauspersonals nicht Folge leistete und/oder durch unzumutbares Verhalten für andere Konzertbesucher die Veranstaltung störte, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Schäden.
§ 6 Einlasskontrolle und Hausrecht
(1) Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst durchgeführt werden.
(2) Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn berechtigter Anlass zur Annahme besteht, dass in erheblicher Weise bzw. wiederholt gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird, und/oder wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird.
(3) Es ist nicht zulässig einen anderen als den auf dem Ticket angegebenen Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag nacherhoben oder der Besucher aus der Vorstellung verwiesen werden. Dies gilt ebenso für Besucher, die ein Ticket zum ermäßigten Preis erworben haben und nicht nachweisen können, dass sie zu einer Personengruppe gehören, für die ermäßigte Ticketpreise angeboten werden.
(4) Mobiltelefone und elektronische Geräte müssen während der Veranstaltung ausgeschaltet sein.
(5) Den Anweisungen des Hauspersonals ist Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Gefahrensituationen.
§ 7 Verspäteter Einlass / Vorzeitiges Verlassen
(1) Nach Beginn der Vorstellung können verspätete Besucher erst in einer künstlerisch geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Auch in diesem Falle ist den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wenn keine geeignete Pause vorhanden ist, besteht kein Anspruch, in den Zuschauerraum eingelassen zu werden. In diesen Fällen hat der Besucher keinen Anspruch, den gesamten oder einen Teil des Ticketpreises zurückerstattet zu bekommen.
(2) Das Ticket verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes seine Gültigkeit.
§ 8 Bild- und Tonaufnahmen
(1) Das Herstellen von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, insbesondere Film-, Videoaufnahmen oder Fotografieren bei den Veranstaltungen ist grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung können die Aufzeichnungsgeräte eingezogen und verwahrt werden, bis der Eigentümer einer Löschung der Aufnahme zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzpflichten auslösen und zum Ausschluss des Besuchers vom weiteren Vorstellungs- bzw. Konzertbesuch führen.
(2) Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Erwerb des Tickets damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
(3) Mögliche Beeinträchtigungen durch genehmigte Bild- und/oder Tonaufnahmen berechtigen nicht zur Ticketrückgabe oder zur teilweisen oder vollständigen Erstattung des Ticketpreises.
§ 9 Haftung
(1) Für Schäden jeder Art, die ein Besucher in den Spielstätten der Händel-Festspiele erleidet, haftet die Stiftung Händel-Haus, ihre Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.
(2) Bei Open-Air-Veranstaltungen, insbesondere in der Galgenbergschlucht, finden in der Natur und an Orten mit teilweise altem Baumbestand statt. Für Schäden, die hierdurch, insbesondere durch herabfallende Äste etc. entstehen, wird die Haftung der Stiftung Händel-Haus für Personen- und Sachschäden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
§ 10 Datenschutzbestimmungen
Der Besucher willigt ein, dass seine personenbezogenen Bestelldaten für Tickets bzw. für die Zusendung von Programminformationen der Händel-Festspiele zu Kundenbetreuungszwecken erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Unter Kundenbetreuungsdaten werden Maßnahmen verstanden, die dem Kunden wesentliche Informationen vermitteln und dem Kunden deshalb Vorteile bringen. Hiermit wird der Kunde darüber informiert, dass er diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen kann. Die Stiftung Händel-Haus versichert, dass datenschutzrechtliche Belange ohne Einschränkungen gewährleistet werden und keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt.
§ 11 Kein Widerrufsrecht
Gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Das heißt, soweit Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung angeboten werden, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, besteht kein Widerspruchsrecht.
§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand Halle (Saale).
§ 13 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
§ 14 Haftung
Jegliche Haftung der Stiftung Händel-Haus im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen ist ausgeschlossen.
§ 15 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Händel-Festspiele 2026 gelten ab dem 08.Dezember 2025. Alle weiteren Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stiftung Händel-Haus gelten fort, sofern die in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen hiervon nicht abweichen.